Informationspflicht gemäß Batteriegesetz (BattG) / Hinweis zur Entsorgung von Altbatterien & Akkus
Durch den Verkauf von Akkus bzw. Geräten die solche beinhalten sind wir verpflichtet, Sie nach dem Batteriegesetz (BattG) auf folgendes hinzuweisen:
Batterien dürfen nicht über den Hausmüll entsorgt werden. Sie sind zur Rückgabe von Altbatterien gesetzlich verpflichtet, damit eine fachgerechte Entsorgung gewährleistet werden kann.
Sie können Altbatterien an einer kommunalen Sammelstelle oder im Handel vor Ort abgeben. Da wir als Vertreiber von Akkus zur Rücknahme von Altbatterien und Akkus verpflichtet sind, wobei sich unsere Rücknahmeverpflichtung auf Akkus der Art beschränken, die wir als Neugeräte in unserem Sortiment führen oder geführt haben.
Weitere Informationen entnehmen Sie bitte dem Punkt “Rücksendung“ unten auf dieser Seite.
Darunter befinden sich die chemischen Bezeichnungen der Schadstoffe.
Cd > Batterie enthält mehr als 0,002 Masseprozent Cadmium
Pb > Batterie enthält mehr als 0,004 Masseprozent Blei
Hg > Quecksilber
Diese Hinweise befinden sich entweder noch einmal in den Begleitpapieren der Warensendung oder in der Bedienungsanleitung des Herstellers.
Weitere Informationen:
Bundesumweltamt: Batteriegesetz
Bundesministerium für Umwelt, Naturschutz und Reaktorsicherheit: Altbatterien - Gesetzgebung in Deutschland
Batteriegesetz: Download (pdf)
Informationspflicht gemäß Elektro- und Elektronikgerätegesetz (ElektroG) / Hinweis zur Entsorgung
Durch den Verkauf von Elektro- und Elektronikgeräten sind wir verpflichtet, Sie nach dem Elektro- und Elektronikgerätegesetz (ElektroG) auf folgendes hinzuweisen:
Die Verbraucherinnen und Verbraucher sind verpflichtet, ihre ausrangierten Elektro- und Elektronikgeräte bei den kommunalen Sammelstellen abzugeben. Die Sammelstellen dürfen für die Sammlung keine Kosten erheben.
Zuvor sollten Verbraucherinnen und Verbraucher jedoch überprüfen, ob das Gerät nicht vielleicht doch noch anderweitig genutzt werden kann. Denn in vielen Fällen schont eine längere Nutzung die Umwelt, wenn dadurch die vorzeitige Entsorgung des alten und die unnötige Produktion eines neuen Gerätes vermieden werden.
Auf keinen Fall dürfen Elektrogeräte in den Hausmüll gelangen, denn dadurch gehen nicht nur wertvolle Rohstoffe für den Stoffkreislauf verloren, sondern es werden auch zusätzlich Schadstoffe in den Restmüll eingetragen. Zur Information darüber, welche Geräte durch die Sammelstelle angenommen werden, sind Elektrogeräte durch ein deutliches Symbol gekennzeichnet, die durchgestrichene Mülltonne:
Gerne übernehmen wir als Händler beim Kauf eines neuen Produkts die ordnungsgemäße Entsorgung eines vergleichbaren elektrischen oder elektronischen Altgerätes. Unabhängig vom Kauf eines neuen Produkts sind wir auch zur Rücknahme Ihrer Altgeräte, die in keiner Abmessung größer als 25 cm sind, in haushaltsüblichen Mengen verpflichtet. Dementsprechende Altgeräte können Sie daher per Post an uns schicken, wie im folgenden Punkt „Rücksendung“ beschrieben.
Weitere Informationen:
Bundesumweltamt: Elektro- und Elektronikgerätegesetz
Bundesministerium für Umwelt, Naturschutz und Reaktorsicherheit: Elektro- und Elektronikgerätegesetz
Elektro- und Elektronikgerätegesetz: Download (pdf)
Rücksendung:
Sie können daher die alten Altgeräte und Akkus (o.g.) direkt in unseren Verkaufsräumen abgeben oder ausreichend frankiert an uns zurücksenden, an:
Fachhandel für Elektrowerkzeuge, Maschinen und Zubehör, Verkauf und Service
Inh. Adalbert Wieczorek
Mühlenstraße 13
15306 Seelow
Bitte achten Sie auch darauf, vor der Entsorgung des Altgerätes, eventuell vorhandene personenbezogene Daten zu löschen.